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Kündigungsfristenrechner

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind bei dem Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses an Fristen gebunden. Diese richten sich bei einer ordentlichen Kündigung entweder nach dem Gesetz (vgl. § 622 BGB) oder im Falle einer vertraglichen Vereinbarung nach dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag oder einem gegebenenfalls anwendbaren Tarifvertrag. Doch Vorsicht: Selbst eine offensichtlich fehlerhafte Kündigung wird kraft Gesetzes rechtswirksam, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie exakt 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Verstreicht diese Frist, wird auch eine eigentlich unwirksame Kündigung vom Gesetz her als wirksam behandelt. 

 

Da im Arbeitsrecht jede Verzögerung Ihre Rechtsposition schwächt, sollten Sie das Ergebnis unmittelbar juristisch bewerten lassen. Mithilfe des nachstehenden Kündigungsfristenrechners können Sie die für Sie zutreffende (gesetzliche oder vertraglich vereinbarte) Kündigungsfrist online berechnen und so das korrekte Ende Ihres Arbeitsverhältnisses ermitteln.

Achtung!  3‑Wochen‑Frist läuft!

Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um die Kündigung erfolgreich abzuwehren!

Rechtsanwalt
Marco Janssen
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