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Fehlende Baugenehmigung beim Immobilienkauf: Ihre Rechte bei Rücktritt, Anfechtung und Rückabwicklung

fehlende Baugenehmigung bei Kauf Immobilie

Der Traum von der eigenen Immobilie kann schnell zum Albtraum werden, wenn sich herausstellt: Für das Gebäude, den Wintergarten, einen Anbau, die Garage oder den ausgebauten Dachboden liegt keine gültige Baugenehmigung vor. In diesem Fall drohen nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall der Rückbau oder eine Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde.

 

Als Käufer müssen Sie dieses Risiko nicht klaglos hinnehmen. Das deutsche Zivilrecht bietet wirksame Instrumente wie den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, um eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erwirken.

Die fehlende Baugenehmigung als Sachmangel (§ 434 BGB)

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt ein erheblicher Sachmangel vor, wenn für ein Gebäude oder wesentliche Teile davon die erforderliche baurechtliche Genehmigung fehlt.

 

Der Grund: Es besteht von Anfang an das latente Risiko, dass die Baubehörde einschreitet. Selbst wenn die Behörde noch nichts unternommen hat, schränkt der bloße Verdacht der Illegalität die Verwendbarkeit und den Wiederverkaufswert der Immobilie massiv ein.

 

Wichtig: Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss („gekauft wie gesehen“) schützt den Verkäufer in den meisten Fällen nicht, wenn er von der fehlenden Genehmigung wusste.

Rücktritt vom Kaufvertrag 

Liegt ein Sachmangel vor, stehen dem Käufer die Rechte aus § 437 BGB zu. Der Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 323 BGB) ist dabei der häufigste Weg zur Rückabwicklung.

Voraussetzungen für den Rücktritt:

  1. Mangel bei Gefahrübergang: Die Baugenehmigung fehlte bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie.                                      

  2. Fristsetzung zur Nacherfüllung: Grundsätzlich müssen Sie dem Verkäufer eine Frist setzen, um die Baugenehmigung nachträglich einzuholen.                                                                                                                                                                               

  3. Entbehrlichkeit der Frist: Eine Fristsetzung ist überflüssig, wenn die Genehmigung materiell-rechtlich überhaupt nicht genehmigungsfähig ist (die Behörde sie also definitiv verweigern würde) oder der Verkäufer über die Baugenehmigung getäuscht hat.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 

Wusste der Verkäufer, dass keine Baugenehmigung vorliegt (oder musste er es aufgrund von Vorbescheiden/Vorgeschichten wissen) und hat dies dem Käufer verschwiegen, liegt eine arglistige Täuschung vor.

  • Offenbarungspflicht: Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer ungefragt über das Fehlen einer Baugenehmigung aufzuklären. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Eigenschaft der Immobilie.

  • Rechtsfolge der Anfechtung: Wird die Anfechtung erfolgreich erklärt, gilt der Kaufvertrag von Anfang an (ex tunc) als nichtig.

  • Ihr Vorteil: Bei einer erfolgreichen Anfechtung greift kein vertraglicher Haftungsausschluss. Zudem haben Sie eine großzügige Anfechtungsfrist von einem Jahr ab Kenntnis der Täuschung (maximal jedoch 10 Jahre).

Ablauf und Rechtsfolgen der Rückabwicklung (Zug um Zug)

Wird der Rücktritt oder die Anfechtung erfolgreich durchgesetzt, kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dies geschieht nach dem Prinzip „Zug um Zug“:

Rückabwicklung Immobilie wegen fehlender Baugenehmigung
Handlungsempfehlung für Betroffene

Wenn Sie feststellen, dass für Ihre Immobilie keine Baugenehmigung vorliegt, sollten Sie schnell und strategisch handeln:

  • Keine voreiligen Schritte bei der Baubehörde: Suchen Sie nicht ohne rechtlichen Beistand das Gespräch mit dem Bauamt, um eine Nutzungsuntersagung nicht vorzeitig zu provozieren.

  • Beweissicherung: Sichern Sie alle Verkaufsunterlagen, Exposés und die Korrespondenz mit dem Verkäufer/Makler.

  • Fachanwaltliche Prüfung: Da es bei Immobilien um existenzielle Summen geht, ist eine detaillierte Prüfung der Verträge und der spezifischen Rechtsprechung durch einen Anwalt für Immobilienrecht unerlässlich.

Haben Sie eine Immobilie ohne Baugenehmigung gekauft? Lassen Sie Ihre Verträge jetzt unverbindlich prüfen und erfahren Sie, ob in Ihrem Fall ein Rücktritt oder eine Anfechtung die beste Option ist.

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