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Aufhebungsvertrag rückgängig machen: Welche Chancen haben Sie nach der Unterschrift?

Aufhebungsvertrag rückgängig machen

Die Tinte ist trocken, der erste Schock verflogen – und plötzlich realisieren Sie, welche fatalen Folgen die Unterschrift hat: Sperrzeit beim Arbeitsamt, Verlust des Kündigungsschutzes und vielleicht eine viel zu geringe Abfindung.

 

Die wichtigste Frage lautet jetzt: Kann man einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen? Die ehrliche Antwort lautet: Es ist verdammt schwer, aber nicht unmöglich. Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Vertrag ist Vertrag“. Dennoch gibt es juristische Hintertüren, mit denen sich das Dokument zu Fall bringen lässt.

Die 3 Wege, um einen Aufhebungsvertrag aufzulösen

Wer den Vertrag vom Tisch haben möchte, dem stehen in der Praxis drei rechtliche Hebel zur Verfügung:

1. Die Anfechtung (Der häufigste Weg)

Haben Sie nur unterschrieben, weil Sie massiv bedroht, getäuscht oder überrumpelt wurden? Dann können Sie den Vertrag wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. War die Anfechtung erfolgreich, gilt der Vertrag von Anfang an als nichtig.

2. Der Verstoß gegen das „Gebot fairen Verhandelns“

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Arbeitgeber dürfen die Entscheidungsfreiheit von Angestellten nicht radikal einschränken. Wurden Sie mitten in der Nacht angerufen, krank im Bett belagert oder wurde Ihnen eine angemessene Bedenkzeit verweigert, ist der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.

 

3. Der Aufhebungsvertrag vom Aufhebungsvertrag (Einvernehmliche Stornierung)

 

Merken beide Seiten kurz nach der Unterschrift, dass die Trennung doch keine gute Idee war (z. B. weil ein wichtiges Projekt gerettet werden muss), können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen neuen Vertrag schließen, der den alten aufhebt. In der Praxis kommt das allerdings selten vor.

 

Schnelligkeit zählt: Beachten Sie die Fristen!

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen wollen, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Bei einer Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung läuft eine Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem die Drohung aufhört oder die Täuschung entdeckt wird. Bei einem Irrtum müssen Sie sogar unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) handeln.

Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie niemals auf eigene Faust eine Diskussion mit dem Chef. Jedes falsche Wort kann Ihre rechtliche Position schwächen. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht muss die Anfechtungserklärung rechtssicher formulieren.

Nächste Schritte: Das sollten Sie jetzt tun

        [ ] Gedächtnisprotokoll schreiben: Schreiben Sie sofort auf, wie das Gespräch ablief. Wer war dabei? Was wurde gesagt? Wie wurde Druck                          ausgeübt?

        [ ] Keine weiteren Vereinbarungen treffen: Unterschreiben Sie ab sofort absolut nichts mehr, was Ihnen vorgelegt wird.

        [ ] Vertrag prüfen lassen: Nutzen Sie eine professionelle Ersteinschätzung, um zu klären, ob in Ihrem Fall ein Anfechtungsgrund vorliegt.

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