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Aufhebungsvertrag anfechten wegen Drohung: So wehren Sie sich gegen psychischen Druck

Aufhebungsvertrag anfechten

"Unterschreiben Sie das jetzt, oder ich kündige Ihnen fristlos und sorge dafür, dass Sie in dieser Branche keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen!“ Solche oder ähnliche Sätze fallen erschreckend oft in HR-Gesprächen hinter verschlossenen Türen. Viele Arbeitnehmer unterschreiben in dieser extremen Stresssituation aus purer Panik. Die gute Nachricht: Ein Vertrag, der durch eine widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist, kann angefochten werden.

Wann gilt Druck als „widerrechtliche Drohung“?

Nicht jeder sanfte Druck im Verhandlungsgespräch reicht für eine Anfechtung aus. Das Gesetz verlangt eine widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB). Im Arbeitsrecht ist das meistens der Fall, wenn der Arbeitgeber mit einer Maßnahme droht, die ein verständiger Arbeitgeber so niemals in Erwägung gezogen hätte.

Der Klassiker: Die angedrohte fristlose Kündigung

 

Droht der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung, um Sie zur Unterschrift zu zwingen, ist das oft illegal. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schweren Verfehlungen (z. B. Diebstahl) zulässig. Die Rechtslage: Hätte ein Gericht die fristlose Kündigung ohnehin als offensichtlich unwirksam kassiert, war die Drohung damit rechtswidrig. Ihr Aufhebungsvertrag ist anfechtbar.

 

Drohung mit Strafanzeige oder schlechtem Zeugnis

Auch die Drohung, bei Nichtunterschrift eine Strafanzeige zu erstatten (ohne echten Beweis) oder Ihnen absichtlich ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen, um Ihre Zukunft zu ruinieren, macht den Aufhebungsvertrag anfechtbar.

 

Das Problem mit der Beweislast: Aussage gegen Aussage?

 

Das größte Problem in der Praxis ist der Beweis. Meistens finden diese Gespräche unter vier Augen statt, oder der Chef hat die HR-Leitung als Zeugen auf seiner Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Jahresfrist: Handeln Sie, bevor es zu spät ist

 

Für die Anfechtung wegen Drohung haben Sie ein Jahr Zeit. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem die Drohsituation endet (also meistens, sobald Sie das Büro des Chefs verlassen haben und wieder frei agieren können).

Warten Sie jedoch nicht Monate ab. Je schneller die Anfechtung auf dem Tisch des Arbeitgebers liegt, desto glaubwürdiger ist Ihr Vortrag vor dem Arbeitsgericht.

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